Rechtliche Vorschriften sicher einhalten

PBV-konforme Preisauszeichnung mit ESL-Etiketten

Korrekte und gut lesbare Preisangaben sind gesetzlich vorgeschrieben. Die Preisbekanntgabeverordnung (PBV) verpflichtet Händlerinnen und Händler zur klaren und eindeutigen Auszeichnung der Verkaufspreise direkt am Verkaufsort. Fehlen Aktualität oder Genauigkeit, kann dies zu rechtlichen Konsequenzen und zum Verlust von Kundinnen- und Kundenvertrauen führen.

Erfahren Sie, wie elektronische Preisschilder dabei unterstützen, die gesetzlichen Vorgaben effizient einzuhalten und gleichzeitig potenzielle Risiken zu minimieren.

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Beratung zur Preisangabenverordnung (PAngV) mit Dokument auf Klemmbrett – elektronische Preisschilder unterstützen bei der korrekten Preisangabe

1. Was fordert die PAngV?

Gerne – hier ist der Text in einfach kopierbarer Listenform (ohne Überschrift), sachlich formuliert im schweizerischen Hochdeutsch, mit korrekten Quellenangaben zur Preisbekanntgabeverordnung (PBV; SR 942.211):

  • Der Verkaufspreis muss als Endpreis inklusive aller obligatorischen Abgaben (insbesondere der Mehrwertsteuer) angegeben werden. (Quelle: PBV Art. 3 Abs. 1)
  • Bei Waren, die nach Gewicht, Volumen, Länge oder Fläche verkauft werden, ist zusätzlich zum Gesamtpreis auch der Grundpreis pro Mengeneinheit (z. B. CHF/kg, CHF/l) anzugeben (Quelle: PBV Art. 4 Abs. 1–3)
  • Preisangaben müssen klar, gut lesbar und eindeutig zuordenbar sein – entweder direkt auf dem Produkt oder unmittelbar daneben, z. B. am Regal. (Quelle: PBV Art. 3 Abs. 3)
  • Bei Sonderangeboten oder Rabatten darf die Preisbekanntgabe nicht irreführend sein. Zwar gibt es in der Schweiz keine fixe 30-Tage-Regel wie in Deutschland, aber falsche oder unklare Vergleichspreise gelten als unlauter gemäss UWG. (Quelle: UWG Art. 3 lit. b)
Elektronische Preisschilder im Supermarktregal – gesetzeskonforme Preisangabe gemäß PAngV dank automatisierter Preisauszeichnung
Information

Eine klare und gut sichtbare Preisbekanntgabe entspricht den gesetzlichen Vorgaben und trägt wesentlich zu einem positiven Einkaufserlebnis bei. Konsumentinnen und Konsumenten müssen auf den ersten Blick erkennen können, welcher Endpreis zu bezahlen ist.

2. Rechtsprechung zeigt: Unkorrekte oder unvollständige Preisangaben können rechtliche und finanzielle Folgen nach sich ziehen.

Gerichtsurteile aus Deutschland und Polen zeigen deutlich: Unklare oder fehlende Preisbekanntgaben können rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen. Händlerinnen und Händler sind verpflichtet, Preise transparent und im Einklang mit den gesetzlichen Vorgaben auszuzeichnen – unabhängig von Produktart oder Werbeform.

Landgericht Düsseldorf, 38 O 182/22 (31.10.2024)

Sachverhalt: Eine grosse deutsche Detailhandelskette warb im Oktober 2022 mit einer Preisreduktion von 23 % auf Fairtrade-Bananen. Als ursprünglicher Preis wurde 1.69 € angegeben, obwohl das Produkt in den vorangegangenen 30 Tagen zeitweise bereits für 1.29 € verkauft worden war. Damit entstand ein irreführender Eindruck hinsichtlich der tatsächlichen Preisersparnis.

Entscheidung: Das Landgericht Düsseldorf bewertete dies als Verstoss gegen § 11 Abs. 1 der deutschen Preisangabenverordnung (PAngV). Die gewählte Referenzpreisangabe sei für Konsumentinnen und Konsumenten nicht nachvollziehbar gewesen. Die Kette wurde zur Unterlassung sowie zur Übernahme der Verfahrenskosten verpflichtet. (Quelle : nrwe.justiz.nrw.de)

Landgericht Amberg, 41 HK O 334/23 (29.01.2024)

Sachverhalt: Ein grosser deutscher Discounter bewarb in einem Prospekt eine 500 g-Packung Markenkaffee mit einem Rabatt von 36 %. Als vorheriger Preis wurde 6.99 € ausgewiesen, obwohl das Produkt innerhalb der letzten 30 Tage bereits für 4.44 € erhältlich war. Die angegebene Preisermässigung beruhte somit nicht auf dem tatsächlich tiefsten Verkaufspreis.

Entscheidung: Das Landgericht Amberg sah darin einen Verstoss gegen § 11 Abs. 1 der deutschen Preisangabenverordnung (PAngV). Die Referenzpreisangabe sei für Konsumentinnen und Konsumenten nicht nachvollziehbar und daher irreführend. Der Discounter wurde zur Unterlassung verpflichtet und muss künftige Preiswerbung gesetzeskonform gestalten. (Quelle : rsw.beck.de)

OVG Warschau: II GSK 1061/23 (30.01.2024)

Sachverhalt: Ein polnischer Händler betrieb ein Geschäft, das offiziell als Grosshandel deklariert war, jedoch regelmässig auch Endkundinnen und Endkunden bediente. Bei einer behördlichen Kontrolle wurden weder Preis- noch Mengenauszeichnungen an den angebotenen Produkten festgestellt. Der Hinweis „nur Grosshandel“ wurde nicht als ausreichender Grund anerkannt, um auf die Pflicht zur Preisbekanntgabe zu verzichten.

Entscheidung: Das Verwaltungsgericht in Warschau sowie das Oberverwaltungsgericht bestätigten die verhängte Geldstrafe. Beide Instanzen hielten fest, dass bei Verkauf an Konsumentinnen und Konsumenten – auch im Rahmen gemischter Geschäftsmodelle – Preis und Einheitspreis klar, vollständig und gut sichtbar auszuzeichnen sind. (Quelle : inforlex.pl)

Gestresster Händler am Schreibtisch – Unsicherheit durch rechtliche Risiken bei der Preisauszeichnung mit Papieretiketten gemäß PAngV

3. Rechtliche Risiken bei manueller Preisauszeichnung

Die klassische, papierbasierte Preisauszeichnung ist mit erheblichem Aufwand verbunden und anfällig für Fehler:

  • Hoher personeller Aufwand: Jede Preisänderung – etwa bei Aktionen oder Steueranpassungen – erfordert das manuelle Ausdrucken und Austauschen einzelner Etiketten im Verkaufslokal. Dies verursacht zusätzlichen Zeit- und Personalaufwand.
  • Fehleranfälligkeit: Durch manuelle Eingaben kann es rasch zu fehlerhaften oder nicht aktualisierten Preisangaben am Regal kommen. Dies führt zu Irritationen bei Kundinnen und Kunden und erfordert kurzfristige Korrekturen.
  • Rechtliche Unsicherheit: Unvollständige oder inkorrekte Preisbekanntgaben können rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen – etwa in Form von Verwaltungsstrafen oder Reputationsverlust.

Diese Herausforderungen zeigen deutlich: In komplexen Verkaufsstrukturen ist eine ausschliesslich manuelle Preisauszeichnung kaum noch zeitgemäss und birgt betriebliche wie rechtliche Risiken.

Regal Rechtssicherheit ESL

4. Rechtssichere Preiskennzeichnung mit elektronischen Regaletiketten

Eine gesetzeskonforme Preisbekanntgabe ist im Detailhandel unerlässlich – insbesondere bei häufigen Preisänderungen, saisonalen Aktionen oder einem umfangreichen Sortiment. Unvollständige oder fehlerhafte Preisangaben können nicht nur rechtliche Konsequenzen haben, sondern auch das Vertrauen der Kundschaft beeinträchtigen.

Elektronische Preisschilder (ESL-Systeme) bieten in diesem Zusammenhang eine verlässliche Lösung: Sie gewährleisten eine korrekte und vollständige Darstellung aller gesetzlich vorgeschriebenen Informationen, minimieren Fehlerquellen durch manuelle Eingaben und sorgen für eine transparente Preiskommunikation direkt am Verkaufsregal.

Gesetzeskonform ausgezeichnet

ESL-Labels stellen sicher, dass Pflichtangaben wie Bruttopreis, Grundpreis und Aktionspreis jederzeit korrekt und vollständig am Verkaufsregal ersichtlich sind. Die zentrale Steuerung minimiert Umsetzungsfehler und gewährleistet die Einhaltung gesetzlicher Vorgaben – insbesondere bei häufigen Preisänderungen oder kurzfristigen Promotionen.

Transparente Preisinformation am Regal

ESL-Labels zeigen den aktuell gültigen Endpreis zuverlässig und in Echtzeit am Regal an – unabhängig davon, ob es sich um eine reguläre Änderung oder eine Aktion handelt. Preisabweichungen zwischen Regal und Kasse werden so vermieden, was rechtliche Konflikte und Kundenbeschwerden vorbeugt.

Zusatzangaben schaffen Klarheit am Regal

ESL-Labels bieten Platz für mehr als nur den Verkaufspreis: Angaben wie Grundpreis, Mengeneinheit, Aktionsdauer, QR-Codes oder Herkunftsinformationen lassen sich direkt am Regal anzeigen. Diese erweiterten Informationen unterstützen die Kundschaft bei der Orientierung und entsprechen den steigenden Anforderungen an Transparenz und Verbraucheraufklärung.

Weniger Preisfehler

In Zeiten hoher Kundenfrequenz oder bei mehreren gleichzeitigen Preisaktionen steigt das Risiko manueller Fehler. ESL-Labels senken dieses Risiko deutlich: Sämtliche Preisangaben werden automatisiert aus dem Warenwirtschafts- und Kassensystem übernommen – vollständig, konsistent und gesetzeskonform, auch bei starkem Betrieb im Verkaufspunkt.

ESL-Labels bieten somit nicht nur eine technische Lösung, sondern auch eine rechtlich tragfähige Grundlage für eine moderne und gesetzeskonforme Preisauszeichnung im Detailhandel. Sie helfen Unternehmen, regulatorische Vorgaben zuverlässig umzusetzen, operative Prozesse zu vereinfachen und den Erwartungen der Kundschaft an Preisklarheit und Transparenz gerecht zu werden.

OMS Retail begleitet Sie bei der Einführung digitaler Preisauszeichnung – effizient, gesetzeskonform und passgenau auf Ihre betrieblichen Anforderungen abgestimmt.

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5. Digitale gegenüber klassischen Preisetiketten

Papieretiketten erfordern einen hohen manuellen Aufwand und sind anfällig für fehlerhafte oder unvollständige Angaben. Elektronische Regaletiketten (ESL) hingegen bieten eine automatisierte und strukturierte Lösung, die zu höherer Prozesssicherheit, mehr Genauigkeit und besserer Transparenz am Verkaufsregal führt. Die folgende Gegenüberstellung zeigt die zentralen Unterschiede:

Rechtssicherheit Aktualisierung

Aktualisierung

Papieretiketten: Jede Preisänderung muss einzeln ausgedruckt und vor Ort ersetzt werden – ein zeitintensiver Prozess, der personelle Ressourcen bindet.

ESL-Labels: Dank zentraler Cloud-Verwaltung lassen sich Preisänderungen in Echtzeit umsetzen. Die Aktualisierung erfolgt innerhalb von Sekunden drahtlos auf sämtliche betroffene Regaletiketten.

ESL Rechtssicherheit Fehlerrrisiko

Fehlerrisiko

Papieretiketten: Manuelle Eingaben führen oft zu veralteten oder fehlerhaften Preisangaben – das kann an der Kasse zu unnötigen Unstimmigkeiten und Kundenirritationen führen.

ESL-Labels: Durch die automatische Übernahme der Preisdaten aus dem System sind Regal- und Kassenpreise jederzeit konsistent – für eine transparente und fehlerfreie Preisauszeichnung.

Rechtssicherheit Rechtsklarheit

Rechtsklarheit

Papieretiketten: Manuelle Abläufe führen häufig dazu, dass Grundpreise fehlen oder Angaben verspätet aktualisiert werden – das entspricht nicht den gesetzlichen Anforderungen.

ESL-Labels: Hohe Sicherheit dank zentral gesteuerter Prozesse: Gesetzliche Vorgaben werden automatisch eingehalten. Alle Pflichtangaben sind korrekt, aktuell und durchgehend synchronisiert.

Rechtssicherheit Transparenz

Transparenz

Papieretiketten: Es können lediglich Basisinformationen dargestellt werden – weiterführende Produktdetails oder spezielle Hinweise fehlen in der Regel.

ESL-Labels: Erweiterte Informationen direkt am Etikett: Relevante Preise sowie Zusatzangaben wie Aktionen oder Hinweise werden vollständig angezeigt. Dies stärkt das Vertrauen und erhöht die Kundenzufriedenheit.

6. Rechtssichere Preisauszeichnung mit OMS Retail

Elektronische Preisetiketten vereinen Gesetzeskonformität mit moderner Effizienz. Sie ermöglichen es dem Detailhandel, die Vorgaben der Preisbekanntgabeverordnung zuverlässig einzuhalten, und schaffen gleichzeitig Transparenz und Flexibilität am Verkaufsregal. Statt fehleranfälliger Papieretiketten bieten ESL-Lösungen eine zukunftsorientierte Alternative: Aktuelle Preise und Pflichtangaben sind jederzeit verfügbar, korrekt und zentral synchronisiert. Damit wird die Preisauszeichnung nicht nur rechts- und kundensicher, sondern trägt auch zur Effizienzsteigerung und zur Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit bei.

Der Einsatz elektronischer Preisetiketten verbindet Rechtssicherheit mit messbarer Produktivitätssteigerung – eine Investition, die sich rasch auszahlt.

OMS Retail begleitet Unternehmen als herstellerunabhängiger Full-Service-Partner durch sämtliche Projektphasen – von der Konzeption über die Implementierung bis hin zum laufenden Betrieb. Mit über 20 Jahren Branchenerfahrung und einem europaweit tätigen Einsatzteam bieten wir Lösungen, die betriebliche Abläufe optimieren und den Erwartungen einer digital orientierten Kundschaft gerecht werden.

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Für weitere Informationen steht Ihnen Herr Christoph Lange gerne für ein unverbindliches Beratungsgespräch zur Verfügung.

Christoph Lange – Ansprechpartner für digitale Preisschilder und Retail-Services

Christoph Lange

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Mail: info@oms-retail.com
Call: +49 (0)511 / 515 283-0

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