Rechtliche Vorschriften sicher einhalten

PBV-konforme Preisauszeichnung mit Elektronische Shelf Labels

Korrekte und gut sichtbare Preisangaben sind gesetzlich vorgeschrieben. Die Preisbekanntgabeverordnung (PBV) verpflichtet Händlerinnen und Händler dazu, Verkaufspreise klar und eindeutig direkt an der Verkaufsstelle auszuzeichnen. Unklare oder veraltete Preisanschriften können zu rechtlichen Folgen führen und das Vertrauen der Kundinnen und Kunden beeinträchtigen.

Elektronische Shelf Labels unterstützen dabei, diese Anforderungen effizient einzuhalten. Preisänderungen werden zentral gesteuert und in Echtzeit an die Regaletiketten übertragen – für konsistente, aktuelle und rechtssichere Preisangaben im Detailhandel.

Zur Beratung

Beratung zur Preisangabenverordnung (PAngV) mit Dokument auf Klemmbrett – elektronische Preisschilder unterstützen bei der korrekten Preisangabe

1. Was fordert die PBV?

Korrekte Preisangaben sind gesetzlich vorgeschrieben und wichtig für ein transparentes Einkaufserlebnis. Die Preisbekanntgabeverordnung (PBV) definiert dabei klare Vorgaben für die Auszeichnung im Detailhandel. Die wichtigsten Punkte:

  • Der Verkaufspreis ist als Endpreis inklusive aller obligatorischen Abgaben (insbesondere der Mehrwertsteuer) auszuweisen.
    (Quelle: PBV, SR 942.211, Art. 3 Abs. 1)
  • Bei Waren, die nach Gewicht, Volumen, Länge oder Fläche verkauft werden, ist zusätzlich zum Endpreis auch der Grundpreis pro Mengeneinheit (z. B. CHF/kg, CHF/l) anzugeben.
    (Quelle: PBV, SR 942.211, Art. 4 Abs. 1–3)
  • Preisangaben müssen klar, gut lesbar und eindeutig dem jeweiligen Produkt zugeordnet sein – direkt auf dem Produkt oder unmittelbar daneben, z. B. am Regal.
    (Quelle: PBV, SR 942.211, Art. 3 Abs. 3)
  • Bei Aktionen, Rabatten oder Sonderangeboten dürfen Preisangaben nicht irreführend sein. Falsche oder nicht nachvollziehbare Vergleichspreise gelten als unlauter.
    (Quelle: UWG, SR 241, Art. 3 lit. b)
Elektronische Preisschilder im Supermarktregal – gesetzeskonforme Preisangabe gemäß PAngV dank automatisierter Preisauszeichnung
Information

Eine klare und gut sichtbare Preisbekanntgabe ist gesetzlich vorgeschrieben und trägt zu einem transparenten Einkaufserlebnis bei. Kundinnen und Kunden müssen auf den ersten Blick erkennen können, welcher Endpreis zu bezahlen ist.

2. Rechtsprechung zeigt: Unkorrekte oder unvollständige Preisangaben können rechtliche und finanzielle Folgen nach sich ziehen.

Gerichtsurteile aus Deutschland und Polen zeigen, dass unklare oder fehlende Preisangaben rechtliche Konsequenzen haben können. Händlerinnen und Händler sind verpflichtet, Preise transparent und gesetzeskonform auszuzeichnen – unabhängig von Produkt, Sortiment oder Werbemedium.

Landgericht Düsseldorf, 38 O 182/22 (31.10.2024)

Sachverhalt: Eine grosse deutsche Detailhandelskette warb im Oktober 2022 mit einer Preisreduktion von 23 % auf Fairtrade-Bananen. Als vorheriger Preis wurden 1.69 € angegeben, obwohl das Produkt in den 30 Tagen davor zeitweise bereits für 1.29 € angeboten worden war. Dadurch entstand ein irreführender Eindruck über die tatsächliche Ersparnis.

Entscheidung: Das Landgericht Düsseldorf wertete dies als Verstoss gegen § 11 Abs. 1 der deutschen Preisangabenverordnung (PAngV). Der angegebene Referenzpreis sei für Konsumentinnen und Konsumenten nicht nachvollziehbar gewesen. Die Handelskette wurde zur Unterlassung sowie zur Übernahme der Verfahrenskosten verpflichtet. (Quelle : nrwe.justiz.nrw.de)

Landgericht Amberg, 41 HK O 334/23 (29.01.2024)

Sachverhalt: Ein grosser deutscher Discounter bewarb in einem Prospekt eine 500-g-Packung Markenkaffee mit einem Rabatt von 36 %. Als vorheriger Preis wurde 6.99 € angegeben, obwohl das Produkt innerhalb der letzten 30 Tage bereits für 4.44 € erhältlich war. Die Preisermässigung basierte somit nicht auf dem tatsächlich niedrigsten Verkaufspreis.

Entscheidung:

Entscheidung: Das Landgericht Amberg wertete dies als Verstoss gegen § 11 Abs. 1 der deutschen Preisangabenverordnung (PAngV). Die verwendete Referenzpreisangabe sei für Konsumentinnen und Konsumenten nicht nachvollziehbar und daher irreführend. Der Discounter wurde zur Unterlassung verpflichtet und muss künftige Preiswerbung entsprechend den gesetzlichen Vorgaben gestalten. (Quelle : rsw.beck.de)

OVG Warschau: II GSK 1061/23 (30.01.2024)

Sachverhalt: Ein polnischer Händler führte ein Geschäft, das offiziell als Grosshandel deklariert war, jedoch regelmässig auch Endkundinnen und Endkunden bediente. Bei einer behördlichen Kontrolle stellte sich heraus, dass an den angebotenen Produkten weder Preis- noch Mengenauszeichnungen vorhanden waren. Der Hinweis «nur Grosshandel» wurde nicht als ausreichende Begründung akzeptiert, um auf die Pflicht zur Preisbekanntgabe zu verzichten.

Entscheidung: Das Verwaltungsgericht in Warschau sowie das Oberverwaltungsgericht bestätigten die verhängte Geldstrafe. Beide Instanzen hielten fest, dass bei Verkauf an Konsumentinnen und Konsumenten – auch bei gemischten Geschäftsmodellen – sowohl Preis als auch Einheitspreis klar, vollständig und gut sichtbar auszuzeichnen sind. (Quelle : inforlex.pl)

Gestresster Händler am Schreibtisch – Unsicherheit durch rechtliche Risiken bei der Preisauszeichnung mit Papieretiketten gemäß PAngV

3. Rechtliche Risiken bei manueller Preisauszeichnung

Die klassische, papierbasierte Preisauszeichnung ist mit erheblichem Aufwand verbunden und anfällig für Fehler:

  • Hoher personeller Aufwand: Jede Preisänderung – etwa bei Aktionen oder Steueranpassungen – erfordert das manuelle Ausdrucken und Austauschen einzelner Etiketten im Verkaufslokal. Das verursacht zusätzlichen Zeit- und Personalaufwand.
  • Fehleranfälligkeit: Durch manuelle Eingaben kann es rasch zu nicht aktualisierten oder fehlerhaften Preisangaben kommen. Dies führt zu Irritationen bei Kundinnen und Kunden und erfordert kurzfristige Korrekturen.
  • Rechtliche Unsicherheit: Unvollständige oder falsche Preisanschriften können rechtliche Folgen nach sich ziehen – bis hin zu Verwaltungsstrafen oder Reputationsschäden.

Diese Punkte zeigen: In komplexen Verkaufsumgebungen ist eine rein manuelle Preisbekanntgabe kaum noch zeitgemäss und birgt sowohl betriebliche als auch rechtliche Risiken.

Regal Rechtssicherheit ESL

4. Rechtssichere Preiskennzeichnung mit elektronischen Shelf Labels

Eine gesetzeskonforme Preisbekanntgabe ist im Detailhandel unerlässlich – insbesondere bei häufigen Preisänderungen, saisonalen Aktionen oder einem umfangreichen Sortiment. Unvollständige oder fehlerhafte Preisangaben können nicht nur rechtliche Konsequenzen haben, sondern auch das Vertrauen der Kundschaft beeinträchtigen.

Elektronische Shelf Labels bieten hier eine verlässliche Lösung: Sie stellen sicher, dass alle gesetzlich vorgeschriebenen Informationen korrekt und vollständig am Regal angezeigt werden, reduzieren Fehler durch zentrale Datensteuerung und unterstützen eine transparente Preisangabe direkt am Verkaufsort.

Gesetzeskonform ausgezeichnet

ESL-Labels stellen sicher, dass Pflichtangaben wie Bruttopreis, Grundpreis und Aktionspreis jederzeit korrekt und vollständig am Regal ersichtlich sind. Durch die zentrale Steuerung werden Preisänderungen automatisch übernommen, was Umsetzungsfehler reduziert und die Einhaltung gesetzlicher Vorgaben auch bei häufigen Anpassungen oder kurzfristigen Promotionen zuverlässig unterstützt.

Transparente Preisinformation am Regal

ESL-Labels zeigen den aktuell gültigen Endpreis zuverlässig und in Echtzeit direkt am Regal an – unabhängig davon, ob es sich um eine reguläre Preisänderung oder eine Aktion handelt. Dadurch werden Preisabweichungen zwischen Regal und Kasse vermieden, was rechtliche Konflikte und Reklamationen reduziert.

Zusatzangaben schaffen Klarheit am Regal

Elektronische Shelf Labels bieten Platz für mehr als nur den Verkaufspreis: Angaben wie Grundpreis, Mengeneinheit, Aktionsdauer, QR-Codes oder Herkunftsinformationen können direkt am Regal angezeigt werden. Diese zusätzlichen Informationen unterstützen die Kundschaft bei der Orientierung und entsprechen den steigenden Anforderungen an Transparenz und Verbraucheraufklärung.

Weniger Preisfehler

In Zeiten hoher Kundenfrequenz oder bei mehreren gleichzeitigen Preisaktionen steigt das Risiko manueller Fehler. Elektronische Shelf Labels reduzieren dieses Risiko deutlich: Sämtliche Preisangaben werden automatisiert aus dem Warenwirtschafts- und Kassensystem übernommen – vollständig, konsistent und gesetzeskonform, auch bei starkem Betrieb am Verkaufspunkt.

Elektronische Shelf Labels bieten damit nicht nur eine technische Lösung, sondern auch eine rechtlich verlässliche Grundlage für eine moderne und gesetzeskonforme Preisauszeichnung im Detailhandel. Sie unterstützen Händlerinnen und Händler dabei, regulatorische Anforderungen zuverlässig umzusetzen, operative Abläufe zu vereinfachen und den Erwartungen der Kundschaft an Preisklarheit und Transparenz gerecht zu werden.

OMS Retail begleitet Sie bei der Einführung elektronischer Shelf Labels – effizient, gesetzeskonform und abgestimmt auf Ihre betrieblichen Anforderungen.

Beratung zu ESL anfordern

5. elektronische Shelf Labels gegenüber klassischen Preisetiketten

Papieretiketten erfordern einen hohen manuellen Aufwand und sind anfällig für fehlerhafte oder unvollständige Angaben. Elektronische Shelf Labels bieten hingegen eine automatisierte und strukturierte Lösung, die zu höherer Prozesssicherheit, mehr Genauigkeit und besserer Transparenz am Verkaufsregal führt. Die folgende Gegenüberstellung zeigt die zentralen Unterschiede:

Rechtssicherheit Aktualisierung

Aktualisierung

Papieretiketten: Jede Preisänderung muss einzeln ausgedruckt und vor Ort ersetzt werden – ein zeitintensiver Prozess, der personelle Ressourcen bindet.

Elektronische Shelf Labels: Preisänderungen werden zentral gesteuert und in Echtzeit drahtlos an alle betroffenen Regaletiketten übertragen – schnell, konsistent und ohne manuellen Austausch.

ESL Rechtssicherheit Fehlerrrisiko

Fehlerrisiko

Papieretiketten: Manuelle Eingaben führen häufig zu veralteten oder fehlerhaften Preisangaben – das kann an der Kasse zu Unstimmigkeiten und Kundenirritationen führen.

Elektronische Shelf Labels: Die Preisdaten werden automatisch aus dem System übernommen, sodass Regal- und Kassenpreise jederzeit konsistent sind – für eine transparente und verlässliche Preisauszeichnung.

Rechtssicherheit Rechtsklarheit

Rechtsklarheit

Papieretiketten: Manuelle Abläufe führen häufig dazu, dass Grundpreise fehlen oder Preisangaben verspätet aktualisiert werden – das kann den gesetzlichen Anforderungen nicht entsprechen.

Elektronische Shelf Labels: Durch zentral gesteuerte Prozesse werden gesetzliche Vorgaben automatisch eingehalten. Alle Pflichtangaben sind korrekt, aktuell und durchgehend synchronisiert.

Rechtssicherheit Transparenz

Transparenz

Papieretiketten: Es lassen sich meist nur Basisinformationen anzeigen – weiterführende Produktdetails oder spezielle Hinweise fehlen häufig.

Elektronische Shelf Labels: Neben dem Preis können auch Zusatzinformationen wie Aktionen, Hinweise oder Produktdetails direkt am Etikett dargestellt werden. Dies stärkt das Vertrauen und erhöht die Kundenzufriedenheit.

6. Rechtssichere Preisauszeichnung mit OMS Retail

Elektronische Shelf Labels verbinden Gesetzeskonformität mit moderner Effizienz. Sie ermöglichen es dem Detailhandel, die Vorgaben der Preisbekanntgabeverordnung zuverlässig einzuhalten, und schaffen gleichzeitig Transparenz und Flexibilität am Verkaufsregal. Statt fehleranfälliger Papieretiketten bieten elektronische Shelf Labels eine zukunftsorientierte Alternative: Aktuelle Preise und Pflichtangaben sind jederzeit verfügbar, korrekt und zentral synchronisiert. Dadurch wird die Preisauszeichnung nicht nur rechtssicher und kundengerecht, sondern unterstützt auch effizientere Abläufe und stärkt die Wettbewerbsfähigkeit.

Der Einsatz elektronischer Shelf Labels verbindet Rechtssicherheit mit messbarer Produktivitätssteigerung – eine Investition, die sich rasch auszahlen kann.

OMS Retail begleitet Unternehmen als herstellerunabhängiger Full-Service-Partner durch alle Projektphasen – von der Planung über die Implementierung bis hin zum laufenden Betrieb. Mit über 20 Jahren Branchenerfahrung und einem europaweit tätigen Einsatzteam bieten wir Lösungen, die betriebliche Abläufe optimieren und den Erwartungen einer digital orientierten Kundschaft gerecht werden.

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Christoph Lange – Ansprechpartner für digitale Preisschilder und Retail-Services

Christoph Lange

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