Gesetzliche Vorgaben einfach umsetzen

Rechtssichere Preisangaben mit ESL-Labels

Korrekte und gut lesbare Preisangaben sind gesetzlich vorgeschrieben. Die Preisangabenverordnung (PAngV) verpflichtet Händler zur eindeutigen Auszeichnung am Regal. Fehlen Aktualität oder Genauigkeit, drohen Abmahnungen und Vertrauensverlust.

Erfahren Sie hier, wie elektronische Preischilder dabei helfen, die gesetzlichen Vorgaben effizient einzuhalten und Risiken zu minimieren. 

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Beratung zur Preisangabenverordnung (PAngV) mit Dokument auf Klemmbrett – elektronische Preisschilder unterstützen bei der korrekten Preisangabe

1. Was fordert die PAngV?

Die PAngV verpflichtet Einzelhändler zur transparenten Preiskennzeichnung:

  • Gesamtpreis: Jeder Verkaufspreis muss Brutto inkl. MwSt. angegeben werden.
  • Grundpreis: Bei Produkten nach Gewicht/Volumen/Länge ist zusätzlich der Grundpreis auszuweisen (Quelle: ihk.de). Bei loser Ware genügt meist die Grundpreisangabe.
  • Lesbarkeit und Zuordnung: Preise müssen „leicht lesbar“ sein und eindeutig dem Produkt zugeordnet werden können (Quelle: it-recht-kanzlei.de).
  • Angaben bei Aktionen: Bei Preisnachlässen ist seit 2022 der niedrigste Vergleichspreis der letzten 30 Tage auszuweisen (Quelle: ihk.de). Dies trifft auch auf Sonderangebote zu.
Elektronische Preisschilder im Supermarktregal – gesetzeskonforme Preisangabe gemäß PAngV dank automatisierter Preisauszeichnung
Information

Eine übersichtliche Preisauszeichnung erfüllt das Gesetz und stärkt das Kundenerlebnis. Dem Kunden muss auf einen Blick klar sein, welcher Endpreis zu zahlen ist. Bei Verstößen drohen Bußgelder und Abmahnungen.

2. Gerichtsurteile zeigen: Fehler bei Preisangaben können teuer werden

Gerichte in Deutschland und Polen bestätigen: Unklare oder fehlende Preisangaben führen zu Sanktionen. Einzelhändler sind verpflichtet, Preise transparent und gesetzeskonform auszuzeichnen – unabhängig vom beworbenen Produkt oder Angebot.

Landgericht Düsseldorf, 38 O 182/22 (31.10.2024)

Sachverhalt: Eine große deutsche Supermarktkette warb im Oktober 2022 mit einer 23 %igen Preisreduktion auf Fairtrade-Bananen. Als früherer Preis wurde 1,69 € ausgewiesen, obwohl die Ware in den vorangegangenen 30 Tagen zeitweise bereits für 1,29 € verkauft worden war. Die Werbung täuschte somit über den tatsächlichen niedrigsten Preis hinweg.

Entscheidung: Das LG Düsseldorf wertete dies als Verstoß gegen § 11 Abs. 1 PAngV. Die irreführende Angabe des Referenzpreises sei für Verbraucher nicht klar nachvollziehbar. Die Supermarktkette wurde zur Unterlassung und zur Kostenerstattung verurteilt. (Quelle: nrwe.justiz.nrw.de)

Landgericht Amberg, 41 HK O 334/23 (29.01.2024)

Sachverhalt: Ein großer deutscher Discounter warb in einem Prospekt mit 36 % Rabatt auf eine 500 g-Packung Markenkaffee. Der frühere Preis wurde mit 6,99 € angegeben, obwohl das Produkt in den letzten 30 Tagen bereits für 4,44 € angeboten worden war. Die Rabattangabe basierte somit nicht auf dem tatsächlichen niedrigsten Preis.

Entscheidung: Das LG Amberg sah darin einen Verstoß gegen § 11 Abs. 1 PAngV. Die Referenzpreisangabe sei nicht nachvollziehbar und damit irreführend. Der Discounter wurde zur Unterlassung verurteilt und muss künftige Preiswerbung an die gesetzlichen Vorgaben anpassen. (Quelle: rsw.beck.de)

OVG Warschau: II GSK 1061/23 (30.01.2024)

Sachverhalt: Ein polnischer Händler betrieb ein Geschäft, das offiziell als Großhandel ausgewiesen war, jedoch auch regelmäßig Endkunden bediente. Bei einer Kontrolle fehlten Preis- und Mengenauszeichnungen an den Waren. Der Hinweis „nur Großhandel“ reichte nicht aus, um die gesetzliche Pflicht zur Preiskennzeichnung gegenüber Verbrauchern aufzuheben.

Entscheidung: Das Verwaltungsgericht in Warschau und das Oberverwaltungsgericht bestätigten die verhängte Geldbuße. Beide betonten, dass bei Verkauf an Verbraucher stets Preis und Einheitspreis klar und gut ersichtlich angegeben sein müssen – auch bei gemischten Verkaufsmodellen. (Quelle: inforlex.pl)

Gestresster Händler am Schreibtisch – Unsicherheit durch rechtliche Risiken bei der Preisauszeichnung mit Papieretiketten gemäß PAngV

3. Papieretiketten – ein rechtliches Risiko

Die herkömmliche, papierbasierte Preisauszeichnung ist zeitaufwändig und fehleranfällig: 

  • Hoher Arbeitsaufwand: Jede Preisänderung (z.B. Aktionspreise, MwSt.-Anpassung) erfordert Einzeldruck und Austausch von Etiketten im Laden – ein enormer Zeit- und Personalkostentreiber.
  • Fehleranfälligkeit: Manuelle Eingaben führen leicht zu Fehlern oder veralteten Aktionspreisen im Regal, was Kunden irritiert und sofortige Korrekturen erfordert.
  • Rechtsunsicherheit: Manuelle Prozesse erhöhen das Risiko von Preisangabefehlern – mit möglichen Folgen wie Abmahnungen, Bußgeldern oder Reputationsschäden. 

Diese Herausforderungen machen deutlich: Eine rein manuelle Preisauszeichnung ist in komplexen Filialstrukturen kaum mehr zeitgemäß. 

Regal Rechtssicherheit ESL

4. ESL-Labels: Mehr Rechtssicherheit am Regal

Eine rechtssichere Preisauszeichnung ist im Einzelhandel unerlässlich – insbesondere bei häufigen Preisänderungen, saisonalen Aktionen oder komplexen Sortimentsstrukturen. Fehlerhafte oder unvollständige Angaben können nicht nur zu Abmahnungen führen, sondern auch das Vertrauen der Kundschaft beeinträchtigen. 

ESL-Labels bieten hier eine verlässliche Lösung: Sie gewährleisten die korrekte Darstellung aller Pflichtangaben, reduzieren manuelle Fehlerquellen und sichern die Preistransparenz direkt am Regal:

Alle Pflichtangaben vorhanden

ESL-Labels stellen sicher, dass Pflichtinformationen wie Bruttopreis, Grundpreis und Streichpreis jederzeit vollständig und korrekt am Regal angezeigt werden. Die zentrale Steuerung verhindert Lücken in der Umsetzung gesetzlicher Anforderungen – insbesondere bei häufigen Preisänderungen oder kurzfristigen Aktionen.

Korrekte Preisanzeige am Regal

ESL-Labels zeigen den aktuell gültigen Endpreis zuverlässig und in Echtzeit am Regal an – unabhängig davon, ob es sich um eine reguläre Änderung oder eine Aktion handelt. Preisabweichungen zwischen Regal und Kasse werden so vermieden, was rechtliche Konflikte und Kundenbeschwerden vorbeugt.

Transparenz durch Zusatzinformationen

ESL-Labels bieten Raum für mehr als nur den Preis: Grundpreise, Mengeneinheiten, Laufzeit von Aktionen, QR-Codes oder sogar Herkunftsangaben können direkt eingeblendet werden. Diese erweiterte Information schafft Orientierung und erfüllt auch erhöhte Anforderungen an Verbraucheraufklärung.

Reduzierung von Preisfehlern

In Stoßzeiten oder bei mehreren gleichzeitigen Preisaktionen steigt die Gefahr menschlicher Fehler. ESL-Labels reduzieren diese Risiken deutlich: Alle Preisangaben werden automatisch aus Warenwirtschaft und Kassensystem übernommen – vollständig, konsistent und rechtssicher, auch bei hoher Frequenz im Markt.

ESL-Labels bieten damit nicht nur eine technische, sondern auch eine rechtlich belastbare Grundlage für die moderne Preisauszeichnung im Handel. Sie unterstützen Unternehmen dabei, gesetzliche Anforderungen sicher umzusetzen, operative Abläufe zu optimieren und die Kundenerwartungen an Preisklarheit und Transparenz zuverlässig zu erfüllen.

OMS Retail unterstützt Sie bei der Umsetzung digitaler Preisauszeichnung – effizient, rechtssicher und auf Ihre Anforderungen abgestimmt.

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5. Vergleich: ESL-Labels vs. Papieretiketten

Papieretiketten sind mit einem hohen manuellen Aufwand verbunden und bergen ein erhöhtes Risiko für fehlerhafte oder unvollständige Angaben. ESL-Labels hingegen bieten eine strukturierte, automatisierte Alternative, die zu mehr Prozesssicherheit, Genauigkeit und Transparenz am Regal führt. Der Vergleich zeigt die wichtigsten Unterschiede:

Rechtssicherheit Aktualisierung

Aktualisierung

Papieretiketten: Jede Preisänderung muss einzeln ausgedruckt und ausgetauscht werden – sehr aufwändig und personalintensiv. 

ESL-Labels: Zentrale Cloud-Verwaltung ermöglicht Echtzeit-Updates aller Etiketten. Preisänderungen werden in Sekunden via Funk auf alle Regaletiketten übertragen. 

ESL Rechtssicherheit Fehlerrrisiko

Fehlerrisiko

Papieretiketten: Manuelle Eingaben führen häufig zu veralteten oder fehlerhaften Preisen – das sorgt für unnötige Irritationen an der Kasse.

ESL-Labels: Durch automatische Datenübernahme stimmen Regal- und Kassenpreise jederzeit überein – für eine klare, und fehlerfreie Preisauszeichnung.

Rechtssicherheit Rechtsklarheit

Rechtsklarheit

Papieretiketten: Manuelle Prozesse führen oft zu fehlenden Grundpreisen oder verspäteten Angaben – das ist nicht gesetzeskonform.

ESL-Labels: Hohe Sicherheit durch zentrale Prozesse: Gesetzliche Vorgaben werden automatisiert erfüllt. Alle Pflichtangaben sind korrekt, aktuell und jederzeit synchronisiert.

Rechtssicherheit Transparenz

Transparenz

Papieretiketten: Nur Basisinformationen möglich – zusätzliche Produktinformationen und Sonderhinweise fehlen.

ESL-Labels: Erweiterte Information direkt am Etikett: Alle relevanten Preise und Zusatzinfos (Aktionen etc.) werden angezeigt. Dies stärkt das Vertrauen und die Zufriedenheit der Kunden. 

6. Mit OMS Retail in rechtssichere Preisauszeichnung investieren

Elektronische Preisetiketten vereinen Gesetzeskonformität mit modernster Effizienz. Sie helfen Einzelhändlern, die strengen Vorgaben der Preisangabenverordnung einfach einzuhalten, und schaffen gleichzeitig Transparenz und Flexibilität am Regal. Anstelle fehleranfälliger Papieretiketten bieten ESL-Labels eine zukunftssichere Lösung: Aktuelle Preise und Pflichtangaben sind jederzeit verfügbar und synchronisiert . So wird die Preisauszeichnung nicht nur rechts‑ und kundensicher, sondern steigert auch die Effizienz und Wettbewerbsfähigkeit des Handels. Durch den Einsatz elektronischer Preisetiketten wird Rechtssicherheit mit spürbarer Produktivitätssteigerung verbunden – eine Investition, die sich schnell auszahlt. 

OMS Retail begleitet Unternehmen als herstellerunabhängiger Full-Service-Partner in allen Projektphasen – von der Planung über die Installation bis zur laufenden Wartung. Mit über 20 Jahren Branchenerfahrung und einem europaweit tätigen Einsatzteam bieten wir Lösungen, die Prozesse effizient gestalten und den Ansprüchen einer digitalen Kundschaft gerecht werden.

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Für weitere Informationen steht Ihnen Herr Christoph Lange gerne für ein unverbindliches Beratungsgespräch zur Verfügung.

Christoph Lange – Ansprechpartner für digitale Preisschilder und Retail-Services

Christoph Lange

Unser ESL Experte berät Sie gerne.

Mail: info@oms-retail.com
Call: +49 (0)511 / 515 283-0

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