Vorgaben gesetzeskonform umsetzen

ESL-Etiketten für gesetzeskonforme Preisangaben

Klare und gut lesbare Preisangaben sind gesetzlich vorgeschrieben. Die österreichische Preisangabenverordnung verpflichtet Händler dazu, Preise am Regal eindeutig auszuzeichnen. Bei fehlender Aktualität oder ungenauer Darstellung kann es zu rechtlichen Konsequenzen und Vertrauensverlust bei Kundinnen und Kunden kommen.

Erfahren Sie, wie elektronische Preisschilder (ESL-Etiketten) dabei unterstützen, gesetzliche Vorgaben effizient und rechtssicher umzusetzen – und gleichzeitig rechtliche Risiken zu minimieren.

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Beratung zur Preisangabenverordnung (PAngV) mit Dokument auf Klemmbrett – elektronische Preisschilder unterstützen bei der korrekten Preisangabe

1. Was fordert die PAngV?

Die österreichische Preisangabenverordnung verpflichtet Händler zur klaren und eindeutigen Preisauszeichnung direkt am Regal:

  • Gesamtpreis: Preise müssen inkl. aller Steuern und Abgaben angegeben werden. (Quelle: § 4 Preisangabenverordnung, wko.at)
  • Grundpreis: Bei Waren nach Gewicht, Volumen oder Länge ist der Grundpreis je Einheit verpflichtend. (Quelle: § 6 Preisangabenverordnung, wko.at)
  • Lesbarkeit: Preise müssen gut lesbar und eindeutig zuordenbar sein. (Quelle: § 3 Preisangabenverordnung, konsumentenfragen.at)
  • Rabatte: Bei Aktionen ist ein klarer Vergleichspreis erforderlich. Irreführungen sind unzulässig. (Quelle: UWG § 2, verbraucherrecht.gv.at)
Elektronische Preisschilder im Supermarktregal – gesetzeskonforme Preisangabe gemäß PAngV dank automatisierter Preisauszeichnung
Information

Eine gut strukturierte Preisauszeichnung entspricht den gesetzlichen Vorgaben und trägt zu einem positiven Einkaufserlebnis bei. Konsumentinnen und Konsumenten müssen den zu zahlenden Gesamtpreis klar und eindeutig erkennen können. Bei Verstößen gegen die

2. Rechtsprechung zeigt deutlich: Unkorrekte Preisangaben können erhebliche rechtliche und finanzielle Folgen nach sich ziehen.

Entscheidungen von Gerichten in Deutschland und Polen bestätigen: Unklare oder fehlende Preisangaben können verwaltungs- oder wettbewerbsrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen. Händler sind verpflichtet, Preise transparent und entsprechend den gesetzlichen Vorgaben auszuzeichnen – unabhängig von Produktart oder Werbemaßnahme.

Landgericht Düsseldorf, 38 O 182/22 (31.10.2024)

Sachverhalt: Eine große deutsche Supermarktkette bewarb im Oktober 2022 Fairtrade-Bananen mit einem Preisnachlass von 23 %. Als vorheriger Verkaufspreis wurde 1,69 € angegeben, obwohl das Produkt innerhalb der letzten 30 Tage bereits zeitweise um 1,29 € erhältlich war. Die Aktion vermittelte somit einen unzutreffenden Eindruck vom tatsächlichen Niedrigstpreis.

Entscheidung: Das Landgericht Düsseldorf bewertete dies als Verstoß gegen § 11 Abs. 1 der deutschen Preisangabenverordnung. Die angegebene Preisreduktion sei für Konsumentinnen und Konsumenten nicht nachvollziehbar gewesen. Die Supermarktkette wurde zur Unterlassung und zur Übernahme der Verfahrenskosten verpflichtet. (Quelle : nrwe.justiz.nrw.de)

Landgericht Amberg, 41 HK O 334/23 (29.01.2024)

Sachverhalt: Ein großer deutscher Diskonter bewarb in einem Werbeprospekt eine 500 g-Packung Markenkaffee mit einem Rabatt von 36 %. Als vorheriger Preis wurde 6,99 € angegeben, obwohl das Produkt innerhalb der letzten 30 Tage bereits zum Preis von 4,44 € angeboten worden war. Die ausgewiesene Preisreduktion bezog sich somit nicht auf den tatsächlichen Niedrigstpreis im relevanten Zeitraum.

Entscheidung: Das Landesgericht Amberg wertete dies als Verstoß gegen § 11 Abs. 1 der deutschen Preisangabenverordnung. Die angeführte Referenzpreisangabe sei für Konsumentinnen und Konsumenten nicht nachvollziehbar gewesen und somit irreführend. Der Diskonter wurde zur Unterlassung verpflichtet und hat künftige Preiswerbung an die geltenden gesetzlichen Vorgaben anzupassen. (Quelle : rsw.beck.de)

OVG Warschau: II GSK 1061/23 (30.01.2024)

Sachverhalt: Ein polnischer Händler betrieb ein Geschäft, das offiziell als Großhandel deklariert war, jedoch regelmäßig auch Endkundinnen und Endkunden belieferte. Bei einer behördlichen Kontrolle fehlten an den angebotenen Waren sowohl Preis- als auch Mengenauszeichnungen. Der Hinweis „nur Großhandel“ wurde nicht als ausreichender Ausschluss der Pflicht zur Preiskennzeichnung gegenüber Verbraucherinnen und Verbrauchern anerkannt.

Entscheidung: Sowohl das Verwaltungsgericht Warschau als auch das Oberverwaltungsgericht bestätigten die verhängte Geldstrafe. Die Gerichte stellten klar, dass bei Verkauf an Endverbraucher – auch im Rahmen gemischter Vertriebsmodelle – der Preis sowie der Einheitspreis deutlich und nachvollziehbar anzugeben sind. (Quelle : inforlex.pl)

Gestresster Händler am Schreibtisch – Unsicherheit durch rechtliche Risiken bei der Preisauszeichnung mit Papieretiketten gemäß PAngV

3. Papieretiketten erhöhen das Risiko rechtlicher Verstöße

Die klassische, papierbasierte Preisauszeichnung ist mit erheblichem Aufwand verbunden und anfällig für Fehler:

  • Hoher Personalaufwand: Jede Preisänderung – etwa bei Aktionen oder steuerlichen Anpassungen – erfordert das händische Drucken und Austauschen von Etiketten. Das bindet Zeitressourcen und verursacht laufende Personalkosten.
  • Fehlerquellen: Manuelle Eingaben erhöhen das Risiko ungenauer oder veralteter Preisangaben am Regal. Dies kann zu Verunsicherung bei Kundinnen und Kunden führen und erfordert umgehende Korrekturmaßnahmen.
  • Rechtliche Unsicherheit: Fehlerhafte Preisangaben infolge manueller Prozesse können zu Verwaltungsstrafen oder Imageschäden führen, insbesondere bei wiederholten Verstößen gegen gesetzliche Vorgaben.

Diese Punkte zeigen deutlich: In komplexen Filialstrukturen ist eine rein manuelle Preisauszeichnung kaum noch zeitgemäß und birgt sowohl operative als auch rechtliche Risiken.

Regal Rechtssicherheit ESL

4. ESL-Systeme erhöhen die rechtliche Sicherheit bei der Preisangabe

Eine rechtlich einwandfreie Preisauszeichnung ist im Einzelhandel unerlässlich – insbesondere bei häufig wechselnden Preisen, saisonalen Angeboten oder umfangreichen Sortimenten. Unvollständige oder fehlerhafte Angaben können nicht nur zu Verwaltungsstrafen führen, sondern auch das Vertrauen der Kundinnen und Kunden beeinträchtigen.

Elektronische Preisschilder bieten hierfür eine verlässliche Lösung: Sie stellen sicher, dass alle gesetzlich geforderten Angaben korrekt angezeigt werden, minimieren manuelle Fehlerquellen und gewährleisten transparente Preisinformationen direkt am Regal.

Alle erforderlichen Preisangaben inkludiert

ESL-Etiketten gewährleisten, dass alle gesetzlich geforderten Preisangaben – wie Bruttopreis, Grundpreis oder durchgestrichener Vergleichspreis – jederzeit vollständig und korrekt direkt am Regal ersichtlich sind. Durch die zentrale Steuerung wird sichergestellt, dass auch bei häufigen Preisänderungen oder kurzfristigen Aktionen keine Lücken in der Einhaltung der rechtlichen Vorgaben entstehen.

Zuverlässige Darstellung der Preise am Regal

ESL-Etiketten zeigen den aktuell gültigen Endpreis verlässlich und in Echtzeit direkt am Regal an – unabhängig davon, ob es sich um reguläre Preisänderungen oder zeitlich befristete Aktionen handelt. Dadurch werden Abweichungen zwischen Regalpreis und Kassenpreis vermieden, was rechtliche Auseinandersetzungen sowie Beschwerden von Kundinnen und Kunden wirksam vorbeugt.

Mehr Preisklarheit durch ergänzende Angaben

ESL-Etiketten ermöglichen die Anzeige weit mehr als nur des Verkaufspreises: Angaben wie Grundpreis, Mengeneinheit, Aktionsdauer, QR-Codes oder Herkunftsinformationen können direkt am Regal dargestellt werden. Diese erweiterten Informationen bieten Kundinnen und Kunden zusätzliche Orientierung und unterstützen eine transparente sowie gesetzeskonforme Verbraucherinformation.

Minimierung von Preisabweichungen

In Stoßzeiten oder bei mehreren gleichzeitigen Preisaktionen steigt das Risiko menschlicher Fehler deutlich an. ESL-Etiketten wirken dem entgegen: Sämtliche Preisangaben werden automatisiert aus dem Warenwirtschafts- und Kassensystem übernommen – vollständig, konsistent und rechtlich abgesichert, selbst bei hoher Kundenfrequenz im Geschäft.

ESL-Etiketten stellen nicht nur eine technologische, sondern auch eine rechtlich fundierte Basis für die moderne Preisauszeichnung im Handel dar. Sie unterstützen Handelsunternehmen dabei, gesetzliche Vorgaben verlässlich zu erfüllen, betriebliche Abläufe zu vereinfachen und den Erwartungen der Kundschaft in Bezug auf Preistransparenz und Nachvollziehbarkeit gerecht zu werden.

OMS Retail begleitet Sie bei der Einführung digitaler Preisauszeichnung – effizient, rechtssicher und individuell auf Ihre Anforderungen abgestimmt.

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5. Papieretiketten oder ESL – ein Vergleich der Systeme

Papierbasierte Etiketten erfordern einen hohen manuellen Aufwand und sind anfällig für unvollständige oder fehlerhafte Preisangaben. Elektronische Preisschilder (ESL-Etiketten) bieten hingegen eine strukturierte, automatisierte Lösung, die eine höhere Prozesssicherheit, Genauigkeit und Transparenz direkt am Regal ermöglicht. Die folgende Gegenüberstellung verdeutlicht die zentralen Unterschiede zwischen beiden Systemen:

Rechtssicherheit Aktualisierung

Aktualisierung

Papieretiketten: Jede Preisänderung erfordert das händische Ausdrucken und Austauschen einzelner Etiketten – ein zeitaufwändiger und personalintensiver Prozess.

ESL-Etiketten: Über eine zentrale Cloud-Anbindung können sämtliche Etiketten in Echtzeit aktualisiert werden. Preisänderungen werden innerhalb weniger Sekunden per Funk an alle Regaletiketten übertragen.

ESL Rechtssicherheit Fehlerrrisiko

Fehlerrisiko

Papieretiketten: Manuelle Eingaben führen häufig zu veralteten oder fehlerhaften Preisangaben, was an der Kassa zu Irritationen bei Kundinnen und Kunden führen kann.

ESL-Etiketten: Dank automatischer Datenübernahme aus dem Warenwirtschafts- und Kassensystem sind Regal- und Kassenpreise stets synchron – für eine klare und fehlerfreie Preisauszeichnung.

Rechtssicherheit Rechtsklarheit

Rechtssicherheit

Papieretiketten: Durch manuelle Abläufe fehlen häufig Grundpreisangaben oder werden verspätet aktualisiert – das entspricht nicht den gesetzlichen Anforderungen.

ESL-Etiketten: Zentrale Steuerung sorgt für hohe Rechtssicherheit: Gesetzliche Vorgaben werden automatisiert eingehalten, und alle Pflichtangaben sind korrekt, aktuell und jederzeit synchron auf dem neuesten Stand.

Rechtssicherheit Transparenz

Nachvollziehbarkeit

Papieretiketten: Es können in der Regel nur grundlegende Informationen dargestellt werden – weiterführende Produktdetails oder Hinweise zu Aktionen sind meist nicht vorgesehen.

ESL-Etiketten: Bieten die Möglichkeit, erweiterte Informationen direkt am Etikett darzustellen – etwa Zusatzpreise, Aktionshinweise oder Herkunftsangaben. Das schafft mehr Orientierung und stärkt das Vertrauen sowie die Zufriedenheit der Kundinnen und Kunden.

6. Rechtskonforme Preisauszeichnung mit OMS Retail umsetzen

Elektronische Preisschilder verbinden rechtliche Konformität mit hoher betrieblicher Effizienz. Sie unterstützen Handelsunternehmen dabei, die Anforderungen der österreichischen Preisangabenverordnung zuverlässig zu erfüllen – und ermöglichen zugleich transparente, flexible Preisgestaltung direkt am Verkaufsregal. Im Gegensatz zu fehleranfälligen Papieretiketten bieten ESL-Systeme eine zukunftsorientierte Lösung: Alle Preisangaben sind stets aktuell, korrekt und systemseitig synchronisiert. Damit wird die Preisauszeichnung nicht nur rechtskonform und kundenorientiert, sondern auch ein betrieblicher Effizienzfaktor, der die Wettbewerbsfähigkeit nachhaltig stärkt.

Der Einsatz elektronischer Preisetiketten schafft somit eine rechtssichere Grundlage und trägt spürbar zur Optimierung interner Abläufe bei – eine Investition, die sich rasch rechnet.

OMS Retail begleitet Sie dabei als herstellerunabhängiger Full-Service-Partner – von der fachgerechten Planung über die Implementierung bis hin zur laufenden Wartung. Mit mehr als 20 Jahren Erfahrung und einem europaweit tätigen Serviceteam bieten wir maßgeschneiderte Lösungen für die Anforderungen eines modernen Handelsumfelds.

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Für weitere Informationen steht Ihnen Herr Christoph Lange gerne für ein unverbindliches Beratungsgespräch zur Verfügung.

Christoph Lange – Ansprechpartner für digitale Preisschilder und Retail-Services

Christoph Lange

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