OMS Retail – Ihre Inventur in guten Händen

Rechtssichere Inventuren

Eine fehlerhafte Inventur kann erhebliche steuerliche Nachteile und rechtliche Folgen haben. Das Obligationenrecht (OR) verpflichtet Unternehmen, jeweils am Ende des Geschäftsjahres ein vollständiges Inventar zu erstellen.

OMS Retail übernimmt diese Aufgabe für Sie – fachgerecht, gesetzeskonform und mit höchster Transparenz. So stellen Sie sicher, dass alle Vorgaben eingehalten werden und Ihre internen Ressourcen geschont bleiben.

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Mitarbeiter OMS Retail Einzelhandel Inventurgesetz

1. Was umfasst die Inventurpflicht?

Die Inventurpflicht ist im schweizerischen Obligationenrecht (OR) verankert. Nach Art. 958c OR sind Unternehmen verpflichtet, zu Beginn ihrer Geschäftstätigkeit sowie am Ende jedes Geschäftsjahres ein Inventar zu erstellen. Dieses Inventar muss sämtliche Aktiven und Passiven enthalten und bildet die Grundlage für die Jahresrechnung.

Die Inventur gewährleistet eine ordnungsgemässe Buchführung und sorgt für Transparenz über die wirtschaftliche Lage des Unternehmens. Alle Bestände sind vollständig zu erfassen und nachvollziehbar zu bewerten. Das Inventar ist gemäss den gesetzlichen Aufbewahrungspflichten während zehn Jahren aufzubewahren. Werden die Vorschriften nicht eingehalten, gilt dies als Verstoss gegen die Rechnungslegungspflichten und kann rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen.

§ 240 HGB Inventurgesetz und -pflicht Deutschland
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Ein spezialisierter Inventurdienstleister sorgt für präzise und rechtssichere Inventuren, reduziert Fehler und Haftungsrisiken und entlastet Unternehmen dank klaren Prozessen und nachvollziehbarer Dokumentation.

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2. Folgen bei Verstößen gegen die Inventurpflicht

Unternehmen, die ihre Inventurpflicht vernachlässigen oder dabei grobe Fehler machen, müssen mit erheblichen Folgen rechnen. Die Inventur ist ein zentraler Bestandteil der Buchführung – fehlen Inventardaten oder sind diese unplausibel, wird die Verlässlichkeit des gesamten Jahresabschlusses infrage gestellt.

Nachfolgend einige Beispiele, welche Konsequenzen Unternehmen bei Verstössen erwarten können:

Bundesfinanzhof München, Az. IV R 48/17, (30.01.2020)

Auch in der Schweiz gilt: Eine unvollständige oder fehlerhafte Inventur kann dazu führen, dass die Steuerbehörden die Bestände schätzen, weil die Buchführung nicht mehr als ordnungsgemäss anerkannt wird. Eine solche Schätzung erhöht in der Regel die steuerliche Bemessungsgrundlage und wirkt sich damit finanziell nachteilig auf das Unternehmen aus.

Mit anderen Worten: Wer keine korrekte Inventur vorlegt, muss damit rechnen, dass der Gewinn von den Steuerbehörden zum Nachteil des Betriebs hochgeschätzt wird. (Quelle : kanzlei-herfurtner.de)

Oberlandesgericht Köln, Az. 18 U 190/22, (02.05.2024)

Auch in der Schweiz kann die Geschäftsführung persönlich haftbar gemacht werden, wenn mangelhafte Inventuren oder eine fehlerhafte Buchführung zu erheblichen Bestandsabweichungen und finanziellen Schäden führen. Solche Versäumnisse verletzen die Sorgfaltspflicht gemäss Art. 717 OR (Aktiengesellschaft) oder Art. 812 OR (GmbH) und können schwerwiegende rechtliche Folgen nach sich ziehen.

Mit anderen Worten: Wer Inventuren nicht ordnungsgemäss durchführt, riskiert persönliche Haftung und erhebliche finanzielle Nachteile. (Quelle : buse.de)

Landgericht Hamburg, Az. 328 O 87/15, (23.09.2016)

Auch in der Schweiz gilt: Sind Inventur und Buchführung derart mangelhaft, dass wesentliche Bestände nicht nachvollziehbar dokumentiert sind, können Ansprüche des Unternehmens verloren gehen. Fehlende Nachweise verletzen die kaufmännische Sorgfaltspflicht gemäss Obligationenrecht (OR) und untergraben die Verlässlichkeit der Buchführung.

Mit anderen Worten: Wer Bestände nicht korrekt und transparent inventarisiert, riskiert nicht nur rechtliche Nachteile, sondern auch den Verlust wichtiger Unternehmensansprüche. (Quelle : streifler.de)

Gestresster Händler am Schreibtisch – Unsicherheit durch rechtliche Risiken bei der Preisauszeichnung mit Papieretiketten gemäß PAngV

3. Eigeninventur: Hohe Fehlerquote, erhebliches Risiko

Viele Einzelhändler führen ihre Inventuren intern durch, um Kosten zu sparen – doch das birgt erhebliche Risiken. Fehlerhafte Bestandsdaten und Inventurdifferenzen durch Diebstahl, Schadensfälle oder Eingabefehler können falsche Finanzberichte und strategische Fehlentscheidungen zur Folge haben. Auch eine ungenügende Dokumentation und fehlende Prozesskontrollen erhöhen das Risiko von Compliance-Verstössen.

Besonders gravierend sind die Folgen für die Buchführung: Die Steuerbehörden können Gewinne schätzen, Unterlagen verwerfen oder rechtliche Schritte einleiten. Ohne standardisierte Abläufe, geschultes Fachpersonal und vollständige Nachweise steigt das rechtliche Risiko erheblich.

Mitarbeiter führt mit Scanner eine Stichprobeninventur an Tiefkühlware durch

4. Mit Spezialisten rechtliche Risiken vermeiden

Selbst durchgeführte Inventuren sind häufig mit erhöhtem Aufwand und rechtlichem Risiko verbunden – sei es durch Fehler, unvollständige Dokumentation oder mangelnde Prozesssicherheit. Professionelle Inventurdienstleister wie OMS Retail verfügen hingegen über langjährige Erfahrung, standardisierte Abläufe und moderne Technologie.

Damit wird eine rechtssichere Inventur gewährleistet, die den Anforderungen von Steuerbehörden und Wirtschaftsprüfern standhält.

Erfahrenes Fachpersonal & standardisierte Prozesse

Spezialisierte Dienstleister führen Inventuren regelmässig durch und verfügen dadurch über eine eingespielte Routine. Interne Teams hingegen übernehmen diese Aufgabe meist nur einmal pro Jahr – Erfahrung und klare Prozesse fehlen oft. Das Resultat: eine deutlich geringere Fehlerquote, mehr Genauigkeit und höhere Compliance.

Effiziente Durchführung durch moderne Technik

Mit spezialisierter Software und Scantechnologie lassen sich Inventurdaten schnell, fehlerfrei und transparent erfassen. Die automatisierte Datenerfassung reduziert manuelle Fehlerquellen und erhöht die Qualität der Dokumentation.

Outsourcing bringt mehr Effizienz und Genauigkeit

Das Auslagern der Inventur an externe Dienstleister senkt den internen Aufwand und reduziert das Fehlerrisiko deutlich. Gleichzeitig stellen spezialisierte Anbieter eine verlässliche Datenbasis für Finanzberichte und Prüfungen sicher.

Spezialisierung auf Verfahren wie die Stichprobeninventur

Fachanbieter übernehmen nicht nur die eigentliche Zählung, sondern auch die Planung, die Auswahl geeigneter Stichproben, die Dokumentation, die Analyse der Ergebnisse sowie die Abstimmung mit Wirtschaftsprüfern oder Treuhändern. So entsteht ein umfassender und revisionssicherer Prozess.

Mit einem spezialisierten Partner wie OMS Retail wird Ihre Inventur nicht nur effizienter – Sie minimieren insbesondere rechtliche Risiken. Standardisierte Verfahren, technisches Know-how und professionelle Durchführung sorgen dafür, dass Ihre Inventur sicher, transparent und prüfungsgerecht erfolgt.

Somit sind Sie rechtlich auf der sicheren Seite und gewinnen gleichzeitig wertvolle Ressourcen für Ihr Kerngeschäft.

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5. Mit OMS Retail in rechtssichere Inventuren investieren

Eine fehlerhafte oder unvollständige Inventur kann erhebliche steuerliche Nachteile, Bußgelder und rechtliche Risiken nach sich ziehen. Professionell organisierte Inventuren schaffen Sicherheit und Transparenz für Unternehmen jeder Größe. Statt zeitaufwändiger Eigeninventuren bietet ein externer Dienstleister eine effiziente und rechtskonforme Lösung: Alle Bestände werden lückenlos dokumentiert und nachvollziehbar aufbereitet.

OMS Retail begleitet Unternehmen als Full-Service-Partner durch alle Projektphasen – von der Planung über die Durchführung bis zur Nachbereitung. Mit über 20 Jahren Erfahrung und einem europaweit tätigen Expertenteam sorgen wir für standardisierte Prozesse, präzise Ergebnisse und eine revisionssichere Inventur. So gewinnen Unternehmen wertvolle Ressourcen und minimieren rechtliche und finanzielle Risiken.

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Sebastian Warnsmann – Ihr Ansprechpartner bei OMS Retail für Inventur- und ESL-Dienstleistungen

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