OMS Retail – Ihre Inventur in sicheren Händen

Rechtssichere Inventuren

Eine unvollständige oder fehlerhafte Inventur kann in Österreich zu steuerlichen Nachteilen und rechtlichen Konsequenzen führen. Nach den Vorgaben des Unternehmensgesetzbuches (UGB) sind Unternehmen verpflichtet, zum Geschäftsjahresende ein vollständiges Inventar zu erstellen.

OMS Retail übernimmt diese Aufgabe für Sie – professionell, gesetzeskonform und mit höchster Transparenz. So stellen Sie die Einhaltung aller rechtlichen Anforderungen sicher und entlasten gleichzeitig Ihre internen Ressourcen.

Inventurservice anfragen

Mitarbeiter OMS Retail Einzelhandel Inventurgesetz

1. Was umfasst die Inventurpflicht?

Die Inventurpflicht ist im österreichischen Unternehmensrecht klar geregelt. Nach § 191 UGB sind Unternehmen verpflichtet, zu Beginn der Tätigkeit sowie zum Ende jedes Geschäftsjahres ein Inventar zu erstellen. Dieses Inventar muss sämtliche Vermögenswerte und Schulden enthalten und bildet die Grundlage für den Jahresabschluss.

Die Inventurpflicht dient der ordnungsgemäßen Buchführung und sorgt für eine transparente Darstellung der wirtschaftlichen Lage. Alle Bestände sind vollständig zu erfassen, nachvollziehbar zu bewerten und das Inventar ist gemäß den Aufbewahrungspflichten zehn Jahre lang aufzubewahren. Werden die Vorschriften nicht eingehalten, gilt dies als Verstoß gegen die Rechnungslegungspflichten und kann rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen.

§ 240 HGB Inventurgesetz und -pflicht Deutschland
Information

Ein spezialisierter Inventurdienstleister sorgt für präzise und rechtssichere Inventuren, reduziert Fehler sowie Haftungsrisiken und entlastet Unternehmen durch strukturierte Prozesse und eine klare Dokumentation.

Inventurservice anfragen

2. Folgen bei Verstößen gegen die Inventurpflicht

Unternehmen, die ihre Inventurpflicht vernachlässigen oder dabei grobe Fehler machen, müssen mit erheblichen Konsequenzen rechnen. Die Inventur ist ein zentraler Bestandteil der Buchführung – fehlen Inventardaten oder sind sie unplausibel, wird die Verlässlichkeit des Jahresabschlusses infrage gestellt. Im Folgenden einige Beispiele, welche Folgen Unternehmen bei Verstößen drohen können:

Bundesfinanzhof München, Az. IV R 48/17, (30.01.2020)

Auch in Österreich gilt: Eine unvollständige oder fehlerhafte Inventur kann dazu führen, dass die Finanzverwaltung die Bestände schätzt, da die Buchführung nicht mehr als ordnungsgemäß gilt. Eine solche Schätzung erhöht in der Regel die steuerliche Bemessungsgrundlage und wirkt sich damit finanziell nachteilig auf das Unternehmen aus.

Mit anderen Worten: Wer keine korrekte Inventur vorlegt, muss damit rechnen, dass der Gewinn von der Finanzverwaltung zum Nachteil des Betriebs hochgeschätzt wird. (Quelle : kanzlei-herfurtner.de)

Oberlandesgericht Köln, Az. 18 U 190/22, (02.05.2024)

Auch in Österreich kann die Geschäftsführung persönlich haftbar gemacht werden, wenn mangelhafte Inventuren oder eine fehlerhafte Buchführung zu erheblichen Bestandsabweichungen und finanziellen Schäden führen. Solche Versäumnisse verstoßen gegen die Sorgfaltspflicht eines ordentlichen Unternehmers (§ 25 GmbHG, § 84 AktG) und können schwerwiegende rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen.

Mit anderen Worten: Wer Inventuren nicht ordnungsgemäß durchführt, muss mit persönlicher Haftung und erheblichen finanziellen Nachteilen rechnen. (Quelle : buse.de)

Landgericht Hamburg, Az. 328 O 87/15, (23.09.2016)

In Österreich gilt ebenso: Sind Inventur und Buchführung so mangelhaft, dass wesentliche Bestände nicht nachvollziehbar dokumentiert sind, können Ansprüche des Unternehmens verloren gehen. Fehlende Nachweise verletzen die kaufmännische Sorgfaltspflicht und untergraben die Verlässlichkeit der Buchführung.

Mit anderen Worten: Wer Bestände nicht korrekt und transparent inventarisiert, riskiert nicht nur rechtliche Nachteile, sondern auch den Verlust wichtiger Unternehmensansprüche. (Quelle : streifler.de)

Gestresster Händler am Schreibtisch – Unsicherheit durch rechtliche Risiken bei der Preisauszeichnung mit Papieretiketten gemäß PAngV

3. Eigeninventur: Hohe Fehlerquote, erhebliches Risiko

Viele Einzelhändler führen ihre Inventuren intern durch, um Kosten zu sparen – doch das birgt erhebliche Risiken. Fehlerhafte Bestandsdaten und Inventurdifferenzen durch Diebstahl, Schadensfälle oder Eingabefehler können falsche Finanzberichte und strategische Fehlentscheidungen zur Folge haben. Auch eine unzureichende Dokumentation und fehlende Prozesskontrollen erhöhen das Risiko von Compliance-Verstößen.

Besonders gravierend sind die Folgen für die Buchführung: Die Finanzverwaltung kann Gewinne schätzen, Unterlagen verwerfen oder rechtliche Schritte einleiten. Ohne standardisierte Abläufe, geschultes Fachpersonal und vollständige Nachweise steigt das rechtliche Risiko erheblich.

Mitarbeiter führt mit Scanner eine Stichprobeninventur an Tiefkühlware durch

4. Mit Spezialisten rechtliche Risiken vermeiden

Selbst durchgeführte Inventuren sind oft mit erhöhtem Aufwand und rechtlichem Risiko verbunden – etwa durch Fehler, fehlende Dokumentation oder mangelnde Prozesssicherheit. Professionelle Inventurdienstleister wie OMS Retail verfügen dagegen über langjährige Erfahrung, standardisierte Abläufe und moderne Technologie.

So wird eine rechtssichere Inventur gewährleistet, die den Anforderungen von Finanzämtern und Wirtschaftsprüfern standhält.

Sichere Abläufe durch erfahrene Spezialisten

Externe Inventurdienstleister sind darauf spezialisiert, Bestände regelmäßig zu erfassen. Durch diese wiederkehrende Praxis entstehen routinierte Arbeitsabläufe und eine hohe Prozesssicherheit. Interne Teams übernehmen Inventuren hingegen meist nur einmal jährlich, wodurch es häufig an Erfahrung und eingespielten Verfahren fehlt. Das wirkt sich direkt auf die Qualität aus: weniger Fehler, höhere Genauigkeit und eine verlässliche Einhaltung gesetzlicher Vorgaben.

Effizienz dank moderner Technologie

Mit spezialisierter Software und Scansystemen lassen sich Inventurdaten schnell, präzise und nachvollziehbar erfassen. Die automatisierte Datenerhebung reduziert manuelle Fehlerquellen und sorgt gleichzeitig für eine hohe Qualität der Dokumentation.

Mehr Präzision und Entlastung durch externe Inventurdienstleister

Die Auslagerung der Inventur senkt den internen Aufwand und reduziert das Fehlerrisiko spürbar. Gleichzeitig stellen spezialisierte Anbieter eine verlässliche Datenbasis für Finanzberichte und Prüfungen sicher.

Kompetenz in Verfahren wie der Stichprobeninventur

Spezialisierte Dienstleister übernehmen nicht nur die reine Bestandserfassung, sondern auch die Planung, eine ausgewogene Stichprobenauswahl, die Dokumentation, die Auswertung der Ergebnisse sowie die Abstimmung mit Wirtschaftsprüfern oder Steuerberatern. Dadurch entsteht ein umfassender und revisionssicherer Prozess.

Mit einem spezialisierten Partner wie OMS Retail wird Ihre Inventur nicht nur effizienter – auch rechtliche Risiken lassen sich deutlich reduzieren. Standardisierte Verfahren, technisches Know-how und eine professionelle Durchführung stellen sicher, dass die Inventur sicher, transparent und prüfungsgerecht abläuft.

So sind Sie rechtlich auf der sicheren Seite und gewinnen gleichzeitig wertvolle Ressourcen für Ihr Kerngeschäft.

Jetzt unverbindlich beraten lassen

5. Mit OMS Retail in rechtssichere Inventuren investieren

Eine fehlerhafte oder unvollständige Inventur kann steuerliche Nachteile, Bußgelder und rechtliche Risiken nach sich ziehen. Professionell organisierte Inventuren schaffen dagegen Sicherheit und Transparenz – unabhängig von der Unternehmensgröße. Anstelle zeitaufwändiger Eigeninventuren bietet ein externer Dienstleister eine rechtskonforme Lösung: Alle Bestände werden vollständig dokumentiert und nachvollziehbar aufbereitet.

OMS Retail begleitet Unternehmen als Full-Service-Partner durch alle Phasen – von der Planung über die Durchführung bis zur Nachbereitung. Mit mehr als 20 Jahren Erfahrung und einem europaweit tätigen Expertenteam sorgen wir für standardisierte Prozesse, präzise Ergebnisse und eine revisionssichere Inventur. So gewinnen Unternehmen wertvolle Ressourcen und reduzieren rechtliche wie finanzielle Risiken.

Jetzt Kontakt aufnehmen Unser Inventurservice

Inventurdienstleister gesucht?

Zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren

Buchen Sie jetzt Ihre Full-Service-Inventur und gewinnen Sie einen zuverlässigen Partner, der Sie langfristig entlastet. Rufen Sie uns an oder nutzen Sie unser Kontaktformular für ein individuelles Angebot – und profitieren Sie sowie Ihr Filialnetz künftig von einer schnellen und effizienten Inventur.

Sebastian Warnsmann – Ihr Ansprechpartner bei OMS Retail für Inventur- und ESL-Dienstleistungen

Ihr direkter Kontakt zu uns!

Herr Sebastian Warnsmann berät Sie gerne auch persönlich.

E-Mail: info@oms-retail.com
Telefon: +49 (0)511 / 515 283-0