Grundlagen und Bedeutung der Inventur

Was ist eine Inventur?

Inventuren sichern Transparenz und Verlässlichkeit in der Bilanz. Sie bilden die Grundlage für eine ordnungsgemäße Buchführung und ermöglichen Unternehmen, Vermögenswerte und Schulden nachvollziehbar darzustellen. 

In diesem Artikel erfahren Sie, was eine Inventur ist, welche Aufgaben sie erfüllt und warum sie für Unternehmen unverzichtbar bleibt.

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Team von OMS Retail Mitarbeitenden bereitet eine Inventur im Einzelhandel vor

1. Was ist eine Inventur?

Inventur bezeichnet den Unternehmensprozess zur lückenlosen und systematischen Erfassung aller Vermögensgegenstände und Schulden zu einem bestimmten Stichtag. Dabei werden körperliche Güter – etwa Lagerbestände, Maschinen oder Fahrzeuge – gezählt, gemessen oder gewogen, während immaterielle Werte wie Forderungen, Verbindlichkeiten oder Lizenzen buchmäßig anhand von Aufzeichnungen erfasst werden.

Das Ergebnis dieser Inventur ist das Inventar – ein detailliertes Bestandsverzeichnis, das Menge, Wert und teilweise auch Zustand jeder Position auflistet. Es bildet die Grundlage für die Bewertung des Unternehmensvermögens und dient der betriebswirtschaftlichen Kontrolle.

OMS Retail Mitarbeitende führen eine Inventur im Einzelhandel durch und übergeben ein mobiles Erfassungsgerät
OMS Retail Inventurteam bespricht Bestandsdaten mit einem Kunden im Einzelhandel

2. Warum ist eine Inventur notwendig?

Die Inventur ist gesetzlich erforderlich, da sie eine vollständige mengen- und wertmäßige Erfassung aller Vermögensgegenstände und Schulden zu einem bestimmten Stichtag sicherstellt und so die Grundlage für ordnungsgemäße Buchführung und Bilanzierung bildet (§ 240 HGB).

Zusätzlich erfüllt sie eine betriebswirtschaftliche Kontrollfunktion: Der Soll-Ist-Abgleich deckt Abweichungen wie Fehlmengen, Schwund oder Diebstahl auf – essenziell zur Vermeidung operativer Störungen und zur Verbesserung der Planungssicherheit.

Zudem liefert die Inventur verlässliche Bestandsdaten und stellt eine solide Bewertungsbasis für Managemententscheidungen und die Liquiditätssteuerung dar.

Information

Ein spezialisierter Inventurdienstleister sorgt für präzise, rechtssichere Inventuren, minimiert Fehler sowie Haftungsrisiken und entlastet Unternehmen durch strukturierte Prozesse und klare Dokumentation.

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3. Wie läuft eine Inventur ab?

Eine Inventur gliedert sich in zwei Hauptbereiche: die körperliche Inventur und die Buchinventur. Bei der körperlichen Inventur werden alle physischen Güter des Unternehmens durch Zählen, Messen oder Wiegen nach Art und Menge erfasst. Die Buchinventur erfasst dagegen immaterielle Vermögenswerte (z. B. Bankguthaben, Forderungen, Patente) sowie Schulden anhand von Belegen und Buchhaltungsunterlagen. Praktisch lässt sich der Inventurprozess außerdem in drei Phasen unterteilen:

Vorbereitung

In der Vorbereitungsphase werden der Inventurtermin festgelegt, Lager und Filialen aufgeräumt sowie Inventurlisten und ggf. Scanner bereitgestellt. 

Durchführung

In der Durchführungsphase werden sämtliche Bestände von Zweier-Teams nach dem Vier-Augen-Prinzip gezählt und Plausibilitätsprüfungen durchgeführt.

Nachbereitung

Im letzten Schritt werden die Ergebnisse ausgewertet, Differenzen analysiert und das Inventarverzeichnis für den Jahresabschluss erstellt.

Mitarbeiter führt mit Scanner eine Stichprobeninventur an Tiefkühlware durch

4. FAQ zu Inventuren

Eine sorgfältig durchgeführte Inventur ist für jedes Unternehmen Pflicht und bildet die Grundlage für eine verlässliche Bilanz. Doch welche Vermögenswerte werden tatsächlich erfasst? Wann muss die Inventur stattfinden und wie sorgt das Vier-Augen-Prinzip für Genauigkeit? In unserem FAQ-Bereich erhalten Sie einen kompakten Überblick zu den wichtigsten Fragen rund um die Inventur – von den zu zählenden Beständen über gesetzliche Fristen bis hin zu bewährten Kontrollmechanismen.

Was muss bei einer Inventur gezählt werden?

Grundsätzlich müssen alle physischen Bestände erfasst werden, die dem Unternehmen gehören. Dazu gehören der Waren- und Lagerbestand (alle Verkaufsprodukte und Vorräte), Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe, unfertige und fertige Erzeugnisse sowie die Betriebs- und Geschäftsausstattung. Auch Bargeld in Kassen und Tresoren sowie Maschinen, Werkzeuge, Ersatzteile oder Büromaterial fallen unter die zu zählenden Vermögenswerte. Wichtig ist dabei die Vollständigkeit der Bestandsaufnahme: Alles, was an materiellem Bestand vorhanden ist, muss erfasst werden. Was nicht direkt zählbar ist – etwa Kleinteile in sehr großer Menge (z. B. Schrauben, Nägel) – darf in Ausnahmefällen geschätzt werden. 

Nicht physisch gezählt, aber ebenfalls Teil der Inventur, sind immaterielle Positionen wie Bankkontostände oder offene Forderungen; deren Werte werden per Buchinventur über Kontoauszüge und Belege erfasst. Das Ziel ist ein vollständiges Bild aller Vermögenswerte des Unternehmens zu erhalten. 

Wann muss eine Inventur durchgeführt werden?

Eine Inventur ist in verschiedenen Situationen erforderlich. Gesetzlich vorgeschrieben ist sie in der Regel einmal pro Jahr zum Abschluss des Geschäftsjahres (meist zum Bilanzstichtag, z. B. 31. Dezember). Darüber hinaus schreibt das Handelsgesetzbuch eine Inventur bei Unternehmensgründung, Firmenübernahme oder Auflösung (Geschäftsaufgabe) vor. Viele Unternehmen planen ihre Stichtagsinventur auf einen Zeitpunkt, an dem der Betrieb ruht oder wenig Kundenverkehr herrscht – etwa nach Ladenschluss oder am Wochenende – damit in Ruhe gezählt werden kann.

Neben diesen Pflichtterminen kann eine Inventur auch unterjährig sinnvoll sein, z. B. bei Verdacht auf Diebstahl oder großen Unstimmigkeiten im Lagerbestand. Größere Betriebe können zwar Inventurvereinfachungsverfahren wie Stichproben- oder permanente Inventur nutzen, doch muss trotzdem mindestens einmal im Jahr eine vollständige Bestandsaufnahme erfolgen. Wichtig bleibt: Mindestens jährlich ist eine umfassende Inventur durchzuführen, um den gesetzlichen Vorgaben zu genügen und verlässliche Zahlen zu erhalten.

Wie lange darf man eine Inventur verschieben?

Das Handelsgesetzbuch erlaubt Unternehmen in bestimmten Fällen, die Inventur vom Bilanzstichtag (meist der 31. Dezember) zeitlich zu verlegen. Gemäß § 241 Abs. 3 Nr. 1 HGB ist es zulässig, die körperliche Bestandsaufnahme bis zu drei Monate vor oder bis zu zwei Monate nach dem Bilanzstichtag durchzuführen. Dabei muss der am Inventurstichtag ermittelte Bestand wertmäßig auf den Bilanzstichtag fortgeschrieben oder rückgerechnet werden – eine mengenmäßige Anpassung ist nicht erforderlich.

Wenn die Inventur zeitnah um den Stichtag stattfinden kann, ist eine engere Toleranz von 10 Tagen vor oder nach dem Bilanzstichtag möglich. In diesem Fall ist jedoch zwingend auch eine mengen- und wertmäßige Rückrechnung oder Fortschreibung erforderlich.

Was ist das Vier-Augen-Prinzip bei der Inventur?

Das Vier-Augen-Prinzip bedeutet, dass immer zwei Personen gemeinsam die Bestände erfassen, um Fehler oder Manipulation zu vermeiden. In der Praxis wird dafür ein Zweier-Team gebildet: Eine Person zählt die Artikel vor, die zweite Person schreibt die Mengen in die Inventurliste mit. Diese doppelte Kontrolle stellt sicher, dass keine Zählfehler unbemerkt bleiben und niemand allein Zahlen falsch erfassen kann – Inventuren ohne Vier-Augen-Prinzip neigen erfahrungsgemäß zu Ungenauigkeiten und Fehlern. Deshalb hat es sich bewährt, Zählteams aus mindestens zwei Personen einzusetzen. Bei sehr großen Inventuren wird zusätzlich oft stichprobenartig vom Inventurleiter oder einem Wirtschaftsprüfer nachgezählt, um die Genauigkeit zu gewährleisten. 

Was ist Schwund in der Inventur?

Der Begriff „Schwund“ bezeichnet im Rahmen der Inventur die ungewollte Verringerung des Lagerbestands – also die Differenz zwischen dem buchmäßigen Sollbestand und dem tatsächlich bei der Inventur festgestellten Istbestand. Solche Bestandsverluste können durch verschiedene Ursachen entstehen: Ladendiebstahl durch Kunden oder Mitarbeiter, Fehlbuchungen, Inventurfehler, Verderb oder Beschädigung von Waren sowie unerkannte Lagerentnahmen.

Man unterscheidet zwischen bekanntem Schwund, der bewusst entsteht – etwa durch Ausschusswaren, Verderb oder aktive Preisaktionen – und unbekanntem Schwund, bei dem die Ursachen unklar bleiben und oft auf organisatorische oder personelle Fehler zurückzuführen sind.

Aus buchhalterischer Sicht wird Schwund als Inventurdifferenz behandelt und üblicherweise als Aufwand in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst. Unternehmen sollten die Schwundquote kennen und regelmäßig auswerten, um Verluste frühzeitig zu erkennen und geeignete Gegenmaßnahmen wie Mitarbeiterschulungen, bessere Lagerorganisation oder Sicherheitsmaßnahmen einzuleiten.

Was passiert nach Abschluss der Inventur?

Nach der physischen Bestandsaufnahme werden die ermittelten Ist-Werte im Inventar schriftlich festgehalten und bilden die Grundlage für die Erstellung der Bilanz und des Jahresabschlusses. Liegen Differenzen zwischen Buch- und Zählbestand vor, gelten zwingend die tatsächlichen Inventurergebnisse – diese Inventurdifferenzen sind in der Buchhaltung als Aufwand zu erfassen. Das Inventar wird in der Bilanz in aggregierter Form abgebildet, wobei es die Grundlage für die Darstellung sämtlicher Vermögenswerte und Schulden darstellt – inklusive des ausgewiesenen Eigenkapitals.

Eine sorgfältige Auswertung und Dokumentation der Inventurergebnisse ist notwendig, um die Ordnungsmäßigkeit der Buchführung sicherzustellen: Fehler oder unvollständige Inventare können das Finanzamt zur Schätzung des Gewinns berechtigen oder sogar dazu führen, dass der Jahresabschluss als nicht ordnungsgemäß gilt. Zusätzlich wird typischerweise geprüft, ob Anpassungen wie Abschreibungen notwendig sind, etwa bei beschädigten oder veralteten Lagerbeständen, und gegebenenfalls Rückstellungen gebildet werden müssen.

Ein sorgfältig geplanter und dokumentierter Inventurprozess sorgt für Transparenz und schützt vor unangenehmen Überraschungen. Werden alle gesetzlichen Vorgaben eingehalten, liefert die Inventur verlässliche Zahlen für die Unternehmensführung. So behalten Sie den Überblick über Ihr Vermögen und schaffen eine solide Basis für Ihre Buchhaltung.

5. Ihre Inventur in besten Händen - mit OMS Retail

Eine Inventur ist weit mehr als eine gesetzliche Notwendigkeit – sie bietet entscheidende Einblicke in die aktuelle Vermögenslage und den realen Warenbestand eines Unternehmens. Richtig geplant und durchgeführt, schafft sie Transparenz, deckt Abweichungen auf und bildet die Grundlage für fundierte Entscheidungen im Einkauf, Controlling und Management. 

Wer diesen Prozess nicht intern abbilden möchte oder kann, profitiert von einem erfahrenen Partner an seiner Seite. OMS Retail unterstützt Unternehmen seit über 20 Jahren mit professionellen, maßgeschneiderten Inventurdienstleistungen – in Deutschland und ganz Europa. Unsere geschulten Teams, moderne Scantechnik und bewährten Prozessabläufe sorgen für eine effiziente, präzise und zeitsparende Bestandsaufnahme – auch außerhalb der regulären Geschäftszeiten.

Mit OMS Retail erhalten Sie ein verlässliches Inventarergebnis, reduzieren Ihre internen Aufwände und schaffen Freiräume für Ihr Kerngeschäft. Ob Einzelstandort oder europaweiter Filialverbund: Wir sorgen dafür, dass Ihre Inventur reibungslos, transparent und vollständig dokumentiert abläuft – als Full-Service aus einer Hand.

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Sebastian Warnsmann – Ihr Ansprechpartner bei OMS Retail für Inventur- und ESL-Dienstleistungen

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